Abwendung einer bauaufsichtlich angedrohten Nutzungsuntersagung in Luckenwalde
Mit einer gutachterlichen Stellungnahme haben wir für unsere Bauherren zuerst einmal die durch die Bauaufsicht angedrohte Nutzungsuntersagung ihres Wohnhauses abgewendet in dem wir nachwiesen, dass die besorgniserregenden Verformungen bereits seit vielen Jahrzehnten bestehen und seither offenbar nicht zum befürchteten Einsturz geführt haben (keine konkrete Gefahr > keine rechtliche Handhabe). Sodann wurde schnellstens ein Bestandsaufmaß gefertigt und ein Konzept für die Sanierung der (ohne Zweifel bestehenden) Schäden am Dachstuhl angefertigt und Bauantrag zu deren Sanierung eingereicht. Diese war dann Sache eines fähigen Zimmermanns. Ab- und Neueindeckung übernahm die Bauherrschaft in Eigenregie.